REGELN
1. Teilnahmekriterien
- Teilnahmekriterien für alle Wettbewerbskategorien: Alle Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen Europas können an den eLearning Awards teilnehmen. Zur Teilnahme berechtigt sind EU-Länder, Länder des europäischen Wirtschaftsraums/EWR, EU-Beitrittsländer, Georgien, Israel und die Schweiz (siehe Liste*). Beiträge müssen bis zum Ende der Abgabefrist, dem 28. September 2010, auf der eLearning Awards Website eingereicht werden.
- Teilnahmefähige Länder für die Wettbewerbskategorie Internationale Kooperation: Seit dem Jahr 2009 haben die eLearning Awards eine zusätzliche Kategorie „Internationale Kooperation“ in den Wettbewerb eingeführt. Diese Kategorie ermöglicht Schulen und Lehrerbildungseinrichtungen aus aller Welt, ihre rund um den Globus entwickelten Schulprojekte vorzustellen.
Annahmekriterien für die Wettbewerbsbeiträge:Inhalt: Alle Kategorien. Beiträge können sich mit einem Unterrichtsgegenstand, einer Ressourcensammlung, einem Projekt oder einer Aktivität beschäftigen. Die Inhalte sollten nach dem 1. Januar 2009 erstellt worden sein.Verfügbarkeit: Die Ressource ist verfügbar und kann von einer Website oder einem Repositorium heruntergeladen werden (LRE, lokales, regionales oder nationales Portal, Global Grid for Learning -das Ressourcenrepositorium der Universität Cambridge-, etc.). Lizenzbedingungen: Der Kandidat soll seiner digitalen Lernressource eine offene Lizenz, welche die Nutzungsbedingungen aufführt, beilegen. Urheberrechtsbestimmungen sind in Form eines Standard-Lizenzvereinbarung (wie zum Beispiel Creative Commons) dazulegen. Beschreibung: Im Anmeldeformular soll der Kandidat eine kurze Projektbeschreibung (maximal 15 Zeilen) beifügen, in welcher zusammengefasst wird(maximal 5 Zeilen), wie Lehrer und Schüler auf die Ressource zugreifen und diese nutzen können. Diese kurze Zusammenfassung wird Bestandteil der Evaluierung des vorgestellten Projekts sein.Bewerber: Die Bewerber sollen Lehrer der Primär- uns Sekundarschulen sowie Lehrerbildungsinstitutionen sein.Beiträge einzelner Lehrkräfte können eingereicht werden, müssen jedoch einer Schule oder teilnahmeberechtigten Institution zugeordnet werden können. Gemeinschaftliche Projekte von unterschiedlichen Institutionen sind teilnahmeberechtigt, sollten jedoch von einer Institution vertreten werden, die Teil des Projekts ist. Falls ein Projekt von mehr als einer Partnerschule eingereicht wird, wird dies als ein Beitrag gewertet.
- Anbieter von kommerziellen oder öffentlichen Bildungsinhalten und Diensten sowie Institutionen, die in den letzten Jahren einen eLearning Award gewonnen haben, sind nicht teilnahmeberechtigt. Projekte, die andere Preise oder Stipendien (z.B. Comenius) gewonnen haben oder von Sponsoring profitiert haben, sind jedoch teilnahmeberechtigt. Die Art der erhaltenen Unterstützung sollte im Anmeldeformular bekannt gegeben werden. Das Preisgeld kann nur auf das Konto der Schule oder Institution überwiesen werden, die auch für die Auszahlung zuständig ist. Die Einladung zur Preisverleihung wird an jene Person gesandt, die den siegreichen Beitrag eingereicht hat. Es ist jedoch möglich, eine Vertretung zu nominieren. Sprache: Für alle Kategorien, einschließlich der Kategorie "Internationale Kooperation", soll die Projektsprache eine der 25 beim Wettbewerb zugelassenen Sprachen sein. Siehe dazu die unten angeführte Liste.
- Da die Evaluierung online durchgeführt wird, müssen auch die Beiträge online präsentiert werden. CD-ROMs und Printmaterialien sind nicht zulässig. Die Webadresse des Beitrages: Alle Beiträge für die eLearning Awards müssen vom 27. Oktober 2010 bis zum 31. Dezember 2011 online sein.Da die Auswahl der 50 besten Ressourcen in das EUN-Angebot zum Austausch von Lernressourcen aufgenommen wird, raten wir ausdrücklich dazu, die Beiträge für eine längere Zeit auf einen dauerhaften Server mit einer dauerhaften Webadresse zu speichern, um sicher zu stellen, dass keine nicht funktionierende Seitenverknüpfungen vorkommen(siehe dazu den Abschnitt: Rechtliche und ethische Fragen).
2. Rechtliche und ethische Fragen
Alle Beiträge müssen sich sowohl an die europäischen Abkommen des Copyrights als auch an die rechtlichen Rahmenbedingungen jenes Landes halten, in dem sie eingereicht werden. Sie sollten zudem die aktuellen Insafe-Tipps und Ratschläge über Datenschutz, e-safety und den Schutz der Kinder im WWW
(www.saferinternet.org) über Datenschutz, e-safety und den Schutz der Kinder im WWW beachten. Kurze Zitate können dann verwendet werden, wenn die Quelle angegeben wird. Bilder, Filme, Sound und Multimedia dürfen dann eingesetzt werden, wenn der Eigentümer es genehmigt hat oder sie von einer allgemein zugänglichen Quelle stammen.
Die Beiträge für die eLearning Awards verbleiben im Eigentum der Schule/der Organisation/der Lehrperson. Während des Registrierungsverfahrens werden Sie gebeten, eine Creative Commons Lizenz für Ihre Inhalte vorzulegen.
Die eingereichten Beiträge werden auf den folgenden Websites veröffentlicht: Dem eLearning Awards Portal und EUN’s Lern-Ressourcen-Portal, unter http://lreforschools.eun.org.
Die Beiträge dürfen keinerlei Äußerungen, Fakten, Informationen oder Zitate enthalten, die eine Person oder eine Gruppe von Personen verletzen. Die Beiträge dürfen keinerlei Äußerungen, Fakten, Informationen oder Zitate enthalten auf Grund derer Menschen wegen ihrer Rasse, Meinung, Nationalität, Geschlecht, Beruf oder Überzeugung verfolgt werden können. Die Beiträge dürfen auch nicht zu Kriminalität oder Gesetzesübertretungen auffordern.
European Schoolnet kann einen Beitrag disqualifizieren, wenn er gegen die Regeln der eLearning Awards verstößt und behält sich das Recht vor, ohne Angabe von Gründen Projekte zu disqualifizieren, sie aus der Projektgalerie zu entfernen oder ihnen Preise abzuerkennen. European Schoolnet behält sich ebenfalls das Recht vor die Regeln und Preise jederzeit anzupassen.European Schoolnet hat das Recht, die Regeln und Awards abzuändern. Derartige Änderungen werden auf der eLearning Awards Website bekannt gegeben.
3. Bewertung
Beiträge werden online von IKT-BildungsexpertInnen in verschiedenen Ländern Europas bewertet. Die EvaluatorInnen bewerten die Projekte gemäß verschiedenster Kriterien und erstellen eine engere Auswahlliste von 50 potentiellen SiegerInnen. Darüber hinaus ermitteln sie die Kandidaten für die speziellen Awards. Die Evaluierung wird sowohl das Projekt selbst wie auch die Angaben der Bewerber in dem Anmeldeformular bewerten .
- Inhalt des Beitrags
Eine kurze Projektbeschreibung (maximal 15 Zeilen) beifügen, in welcher zusammengefasst wird(maximal 5 Zeilen), wie Lehrer und Schüler auf die Ressource zugreifen und diese nutzen können. Konzeption und Funktionalität der Ressource Die EvaluatorInnen berücksichtigen folgende Kriterien:
- Pädagogische Innovation (Förderung von aktivem Lernen, Nachweis von Zusammenarbeit mit anderen Schulen, usw.)
- Kreative und innovative Anwendungen von IKT
- Nachhaltigkeit und Übertragbarkeit auf andere Länder und Schulen
- Resultate und Vorzüge
Eine Jurorengruppe bestehend aus führenden IKT-ExpertInnen im Bildungsbereich evaluiert anschließend die engeren Favoriten und ermittelt die SiegerInnen. Die Entscheidung der JurorInnen ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
Das Abstimmungstool wird unter keinen Umständen als Bewertungsbasis des Wettbewerbs der eLearning Awards dienen. Die Jury agiert vollkommen unabhängig.
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Allgemeine Informationen:
* Weiterbildungsstätten / Bildungsinstitute für 16- bis 18-Jährige sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
** Teilnahmeberechtigte Länder: EWR/EU
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Island, Irland, Italien, Liechtenstein, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern. Andere: Georgien, Israel, Schweiz. EU Beitrittskandidaten: Türkei, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
*** Teilnahmeberechtigte Sprachen: Die 23 offiziellen Sprachen der EU. Andere: Hebräisch, Türkisch, Isländisch, Norwegisch
**** Zeitraum für die Eingabe von Beiträgen: 04. Juni 2010 bis 28. September 2010.